Das Krankenhausstrukturgesetz schließt eine seit Jahren diskutierte Lück in der Versorgung. Zumindest für körperliche Beeinträchtigungen von Versicherten wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nach Krankenhausbehandlung und ambulanter Operation oder Behandlung.
Häusliche Pflege 1/2016
1. März 2016