Seit dem 1. Januar 2017 haben die Versicherten eine neue Wahlfreiheit. Aber: Ob eine Heimpflege notwendig oder stattdessen häusliche bzw. teilstationäre Pflege möglich ist, prüft beim Bezug von SGB-XII-Leistungen der Sozialhilfeträger
Altenheim – Heimpflegebedürftigkeit
10. Juli 2017